Was bedeutet die Umsetzung der DSGVO in Bezug auf Fotos auf Schulhomepage und Blogs

Eine Schulhomepage lebt von den Beiträgen und Fotos ihrer Schullandschaft. Am 25.05.2018 tritt nun die neue EU-DSGVO verbindlich in Kraft.

In einem Beitrag „Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen“ der Kanzlei IPCL Rieck & Partner wird hierauf näher eingegangen. Der Beitrag wendet sich nicht direkt an Schulen, sondern eher an Hochzeitsfotografen.

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Abbildung 1: 7 Tipps für Fotografen

„Für jegliche Fotografie mit der Möglichkeit auf personenbezogene Bilder kann in Zukunft ein umfangreiches Einwilligungs-Regelwerk unerlässlich werden. Betroffene, also auf den Fotos abgebildete Personen, müssen gemäß der DSGVO umfassend darüber aufgeklärt werden, was mit den personenbezogenen Daten (= Fotos) geschieht. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bei Erstellung einer solchen DSGVO-sicheren Einwilligungserklärung dürfte unerlässlich sein.“ 1

Jörg Heinrich hat es in seinem Beitrag „Vorsicht Kamera“ drastischer ausgedrückt.

„Böswillig könnte man sagen: Wer eine Personengruppe mit der Spiegelreflex Baujahr 1973 fotografiert und alle Abgebildeten danach um die Ecke bringt, ist juristisch auf der sicheren Seite – zumindest in Sachen Foto.“ 2

In diesen beiden Artikeln wird meiner Meinung nach sehr deutlich gezeigt, dass Schulen, Verein etc. von dem deutschen Gesetzgeber alleine gelassen werden. An statt klare Regelungen zu treffen wartet man lieber auf die Klärung von Gerichten.

Sehen wir demnächst nur noch Schulhomepage oder Blogbeiträge ohne Fotos? Wie gehen wir mit einem „Tag der Offenen Tür“ oder ähnlichem um?

Hier ist eine Behördliche Stellungnahme aus Hamburg zum Fotografieren in der Öffentlichkeit und der #DSGVO.

„Solange der deutsche Gesetzgeber nicht tätig wird, ist die Lösung aus Hamburg zu empfehlen. Pauschal gesagt heißt das, dass Aufnahmen, die zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken gefertigt werden, gerechtfertigt sind und eine Informationspflicht nicht besteht.

Die gute Nachricht für alle Hobbyfotografen unter uns: im Alltag ändert sich also praktisch nichts.“

Ein praktischer Helfer für die Erstellung von „Datensparsamen“ Fotos liefert der Beitrag Fotos vom Pfingstlager – so klappt’s mit dem Datenschutz. 4

Panoramafreiheit – was darf man fotografieren und welche Gesetze müssen bei der Veröffentlichung beachtet werden?“ Dieser Beitrag beleuchtet alle Facetten die zu beachten sind.

Quelle: 1 Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen. Online verfügbar unter https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html, zuletzt geprüft am 30.04.2018.

Vorsicht, Kamera! Online verfügbar unter https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/, zuletzt geprüft am 08.05.2018.

3  Fotografieren im Blitzlicht der DSGVO – Behörde schafft Klarheit. Online verfügbar unter https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/, zuletzt geprüft am 12.05.2018.

4  Neumann, Felix (2018): Fotos vom Pfingstlager – so klappt’s mit dem Datenschutz. https://www.facebook.com/bdkj.bund; Digitale Lebenswelten. Online verfügbar unter http://digitalelebenswelten.bdkj.de/2018/05/17/fotos-vom-pfingstlager-so-klappts-mit-dem-datenschutz/, zuletzt geprüft am 17.05.2018.

5 Panoramafreiheit: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de. Online verfügbar unter https://www.juraforum.de/lexikon/panoramafreiheit, zuletzt geprüft am 12.08.2019.

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