Urheberrecht und E-Learning

Im Bereich E-Learning stellen sich bei einer Verwendung von bestehenden Materialien sehr schnell Fragen in Bezug auf dem Schutz des sogenannten geistigen Eigentums und des geltenden Internet-Rechts.

Zurzeit sieht es so aus, dass die Regelungen des deutschen Urheberrechts teilweise sehr widersprüchlich sind. Dadurch ist die Gefahr, sie zu verletzen groß.

Das deutsche Urheberrecht ist ein Recht aus der Zeit der Romantik. Es kann nicht abgetreten werden und schützt nur das konkrete Werk, nicht eine Idee, ein Konzept. Dieser Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Der Medienrechtsanwalt Till Kreutzer hat unter der Adresse:

http://www.mmkh.de/upload/dokumente/Leitfaden_E-Learning_und_Recht_creativecommons_MMKH.pdf

einen Leitfaden zu E-Learning und Urheberrecht an Hochschulen veröffentlicht.

Für Schulen ist die Seite http://www.irights.info/?q=Unterricht interessant. Dort finden Sie zahlreiche Informationen die speziell für Schulen aufgearbeitet sind.

Quelle:

iRights.info https://irights.info/kategorie/themen/bildung-open-educational-resources. zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2022, zuletzt geprüft am.17. Juli 2022.

Dieser Beitrag wurde unter EDV, Schule, Urheberrecht abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.