Urheberrecht – Zusammenstellung des Landesbildungsservers Baden Würtemberg

Bis zum Jahresende war das Urheberrecht, mit den sogenannten Schrankenbestimmungen, das einzige Gesetz, welches zeitlich befristet war.

Zum Jahresende wurde endlich eine Einigung erzielt, so dass keine zeitlichen Befristungen mehr erfolgen. Der§ 52a UrhG regelt die „Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“. Der genaue Gesetzestext kann unter folgendem Link nachgelesen werden.

Der Landesbildungsserver BadenWürttemberg hat auf seinen Seiten umfassende Informationen zusammengestellt, die Lehrern zum Umgang mit dem Urheberrecht sensibilisieren sollen. Eine zusammenfassende Präsentation über den kompletten Themenkomplex ist ebenso verfügbar, wie Checklisten als Entscheidungshilfe, wenn es darum geht welche Materialien dürfen in welcher Form und wo verwendet werden. Diese Checklisten sind unter folgendem Link zu
finden. Sie können auch als PDF Dateien heruntergeladen werden.


Auf meinem Blog finden Sie folgende weiterführende Informationen:

Urheberrecht – Neue CC Lizenzen (CCPL4)

Urheberrecht – „Wo finde ich trotzdem frei verfügbare Bilder/Fotos, etc.?“

Urheberrecht – „Wo finde ich trotzdem frei verfügbare Bilder/Fotos, etc.?“ –Teil II

Video framing/embeding bald eine Urheberrechtsverletzung?

Bedeutung von Open Access, Open Educational Resources und Urheberrecht in der Schule

Des Weiteren habe ich ein Magazin zusammengestellt, in dem ich aktuelle Onlineseiten die sich mit CC Medien beschäftigen verlinke. Sie finden dieses Magazin unter folgendem Link.

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