Urteil zum Thema Urheberrechtsverletzung bei der Verwendung von Fotos

Chip Online weist in einem Artikel vom 04.02.2014 auf ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Köln hin.Im vorliegenden Fall wurde die Webmasterin eines Online-Portals abgemahnt, weil bei einem Bild angeblich die Nennung des Urhebers gefehlt haben soll. Sie hatte das Foto eines „Hobby-Fotografen über die Bilddatenbank Pixelio.de heruntergeladen und auf ihrer Website zusammen mit dem Hinweis „Bild: [Fotografenname] / pixelio.de“ verwendet.“ 1 Damit hat sie sich an die Lizenzvereinbarung von Pixelo gehalten.

Nach Ansicht des Urhebers müsste bei einer Anzeige des Bildes über die direkte Web-Adresse ebenfalls der Urhebervermerk erkennbar sein.

„Indem die Verfügungsbeklagte das streitbefangene Bild unter dem URL […] einstellte, griff sie in rechtswidriger Weise in das Urheberbenennungsrecht des Verfügungsklägers aus § 13 Abs. 2 UrhG ein. Die Verfügungsbeklagte handelte dabei nicht mehr im Rahmen der ihr vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis. Vielmehr machte die Verfügungsbeklagte […] das streitgegenständliche Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich, ohne einen Urhebervermerk zu setzen.“ 1

Ein Einfügen des Copyright-Hinweises in das Bild selbst mit einem simplen Schriftzug auf dem Motiv wird durch die Lizenzbedingungen von Pixelio untersagt. Nach den Lizenzbestimmungen ist lediglich erlaubt eine „Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.“ 1

„Die alles entscheidende Information, wie genau man in eine Bilddatei einen klickbaren Link einfügen soll, bleibt das Landgericht leider schuldig.“ 1

Mit dieser Entscheidung sind einer neuen Abmahnwelle alle Türen geöffnet worden. Webmaster sollten die Lizenzbedingungen lieber mehrfach lesen oder Fotos selber erstellen.

Ausführliche Rechtsinformationen finden sich auch auf der Seite iRIGHTS Info. Die Autoren rechnen nicht mit einer neuen Abmahnwelle.

Quelle:

1 iRightsInfo: Copyright-Urteil schafft neue Abmahn-Falle (2014). Online verfügbar unter http://irights.info/koelner-landgericht-verlangt-urhebernennung-direkt-im-bild-abmahnwelle-aber-unwahrscheinlichhttp://www.chip.de/news/LG-Koeln-Copyright-Urteil-schafft-neue-Abmahn-Falle_66923908.html?utm_medium=social&utm_source=twitter&utm_campaign=tw_main&utm_content=news&utm_term=2014-02-04, zuletzt aktualisiert am 04.02.2014, zuletzt geprüft am 16.07.2022.

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