Urheberrecht – Achtung bei der Verwendung des Materials „so geht MEDIEN“

Der Bayerischen Rundfunk (BR) hat ein Schulprojekt mit dem Titel „so geht MEDIEN“ veröffentlicht.

In dieser Reihe werden verschiedene Beiträge veröffentlicht, die nicht nur Fragen beantworten wie Nachrichten entstehen, sondern auch Tipps für den Umgang mit Fake News und dem Urheberrecht.

Matthias Andrasch hat sich mit diesem Angebot auf seinem Blog ausführlich damit beschäftigt. Unter dem Beitrag „BR-Unterrichtsmaterial „so geht Medien“: Einsatz nur bis Klasse 10 erlaubt!“ beschreibt er seinen umfangreichen Kontakt mit dem Bayrischen Rundfunk. Diesen Beitrag sollte man auf alle Fälle lesen.

Offensichtlich scheint bis zur 10. Klasse alles in Ordnung zu sein. Danach wird der Einsatz schwieriger.

Woran liegt das?

Hierbei wird offensichtlich zwischen einer „öffentlichen“ und einer „privaten“ Vorführung unterschieden. Da es bis zum Ende der 10. Klasse einen festen Klassenverband gibt handelt es sich scheinbar laut Urheberrecht um eine „private“ Vorführung. Im Kurssystem gibt es diesen festen Klassenverband nicht mehr. Dadurch wird in diesem Fall scheinbar von einer „öffentlichen“ Vorführung ausgegangen.

Konsequenzen

Man sollte extrem vorsichtig sein, wenn man dieses Material im Rahmen vom Flipped Classroom oder auf einer Fachtagung nutzen möchte und dieser Vortrag eventuell aufgezeichnet werden soll.

Für meinen Teil gehe ich lieber weiter den Weg auch Videos selber zu erstellen.

Für mich stellt sich nun die Frage, wie es bei anderen Angeboten aussieht?

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