Sind die Neuregelungen zum Urheberrecht – ein Durchbruch?

Anfang Dezember 2012 wurde eine Neuregelung des Urheberrechts – genauer: des Gesamtvertrags zur Vergütung §53 UrhG – beschlossen. Von verschiedenen Seiten wurde die erreichte Rechtssicherheit für Lehrer begrüßt.

Auf dem ersten Blick entdeckt man einen absoluten Fortschritt. In der Vergangenheit war es ausdrücklich untersagt, digitale Kopien (z.B. Scans) von Lehrwerken anzufertigen und zu verteilen.
Dieses Digitalisierungsverbot ist jetzt weggefallen. Mit der neuen Regelung ist es jetzt zulässig, bis 10% bzw. max. 20 Seiten eines Lehrwerks digital zu kopieren.
Zu dieser Neuregelung werden die Diskussionen zum „Schultrojaner“ genauso beigetragen haben, wie der finanzielle Ausgleich auf den sich die Bildungsverlage und KMK geeinigt haben. Die Bildungsverlage erhalten eine Vergütung in Höhe von 32,6 Mio € (zuzüglich Mwst!) für die Gesamtlaufzeit des Vertrags.

Insgesamt war eine solche Regelung lange überfällig und kann im Grundsatz begrüßt werden. Liest man die Vereinbarung genauer, erlischt die Euphorie jedoch, denn

  • der ursprüngliche Wert von 12% Kopiervolumen bei analogen Kopien wurde auf 10% reduziert;
  • die digitalen Kopien sind nur zum Ausdrucken bzw. zur Projektion per Beamer, Interaktive Whiteboards freigegeben, nicht jedoch zur Weitergabe als Datei an Schüler z.B. per Mail; oder Lernplattform
  • die Dateien dürfen z.B. auf USB-Sticks gespeichert werden, auf dem Schulserver jedoch nur „auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich“.

Damit sind digitale Kopien auf Plattformen wie Moodle nicht möglich.

Ein weiterführender Artikel zu diesem Thema ist die offizielle Pressemitteilung der KMK und den Bildungsverlagen.

Quelle:

KMK: Fotokopien in der Schule. Online verfügbar unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/bilder/Allgemeinbildendes_Schulwesen/2009_11_28-Fotokopieren-an-Schulen.pdf. zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2022, zuletzt geprüft am.17. Juli 2022.

Dieser Beitrag wurde unter EDV, Schule, Urheberrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.