photo-gallery domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w005f88a/grosty/wp-includes/functions.php on line 6260Julia Reda, Projektleiterin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in diesem Bericht einen Beitrag kommentiert:
»Vor automatischer Sperrung geschützt sein sollen nur noch kürzeste Ausschnitte aus Texten von bis zu 160 Zeichen, nicht wie ursprünglich vorgeschlagen 1000 Zeichen.« Die neue Grenze hält sie für weltfremd. Mit einer automatischen Sperre von Video- und Audio-Ausschnitten ab 15 Sekunden Länge kann Reda hingegen leben, das sei »eher geeignet, legale Nutzungen wie Zitate auch tatsächlich zu schützen«.
Gerade bei der Bildgröße hat dieses Gesetz noch zu einer Reduzierung der Bildgröße geführt, ursprünglich waren 250 KB vorgesehen.
Ich weiß nicht ob sich unsere Bundesregierung damit wirklich einen Gefallen getan hat.
Was mich aber noch mehr entsetzt, ist die Tatsache, dass die Piraten, Bitkom, die Verbraucherzentale, Julia Rheda, Patrick Beuth und viele andere immer wieder davor gewarnt haben.
Um zu zeigen, was das z.B. für Fotos bedeutet füge ich zwei Beispiele ein:
Abbildung 1: Foto in Originalgröße
Abbildung 2: Foto mit einer Größe von 125 Kb
Hier möchte ich gerne meine persönliche Meinung dazu äußern:
„Alles Gute kommt von der Union. Online Unterricht hat seine Probleme mit Urheberrecht, Copyrights. Die gutenberg.org ist, wegen eins uralten Buches aus Deutschland nicht erreichbar. Alle Unis Bibliotheken sind Online zu. Privat Bildung über Schulplattformen gesperrt. Und immer mehr Seiten machen wegen Unsicherheiten Schluss. Dafür wächst die kommerzielle Abzocke über Werbung und Betrug. Tracking bis ins Bett hinein. Staatliche Trojaner in der China Manier.
Leistungschutzrecht, alles gut, dann sollte man sich über Amazon verkaufen und nicht die Internet Struktur belasten.“
Was sagen @EskenSaskia, @beerenstark @katarinabarley dazu? Werden die Damen noch wach? #DSGVO #Urheberrecht @Senficon @Piratenpartei @echo_pbreyer @neythomas #twlz @RegBerlin @SenBJF #YesToNoCovid #BildungSicher #WirMüssenReden
#lichtfenster #LockDown #B117 #E484K #RKI #HomeOffice #BildungAberSicher #Schule #Berlin #StayAtHome @RegBerlin @SenBJF #ZeroCovidEurope #YesToNoCovid
Quelle:
[1]Patrick Beyer Online verfügbar unter Kabinett beschließt Urheberrechtsreform , zuletzt aktualisiert am 03.02.2021 16:45, zuletzt geprüft am 03.02.2021 16:45.
[2] Oliver Süme: eco – Verband der Internetwirtschaft besorgt um Vielfalt auf Plattformen. Online verfügbar unter https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-reform-eco-meinungsfreiheit, zuletzt aktualisiert am 03.02.2021 16:45, zuletzt geprüft am 03.02.2021 16:45
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Sie können das Gerät an die meisten neuen Fernseher oder Interaktive Whiteboard anschließen.
Das einzige was Sie noch benötigen sind Interaktive Lautsprecher.
Sie können Nachrichtensendungen aus aller Welt hören, historische Reden wie die Rede von John F. Kennedy vor dem Rathaus Schöneberg.
Im Fremdsprachenunterricht besteht die Möglichkeit Liedertexte z.B. von Gilbert Bécaud „Nathalie“, „Streets of London“ von Ralph McTell, „Ma liberté”, “Le temps de vivre”, zu hören und von Schülern übersetzen zu lassen.
Im Grundschulunterricht bietet es sich an Kinder Kochbücher mit Landestypischen Gerichten schreiben zu lassen. Die Mediendidaktikerin Verena Knoblauch arbeitet mit dem E-Book Creater der mit dem Internetbrowser Chrome genutzt werden kann. Hierbei wird das Prinzip BYOD „Bring Your Own Devise“ genutzt.
Ich habe im Rahmen einer Blogparade einen Beitrag verfasst.
Genaue Informationen zu dem #AirlinoPro findet man unter diesem Link.
]]>Hierbei habe ich die Software Cmap Tools vorgestellt, die unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden kann.
In diesem Beitrag habe ich schon einmal beschrieben, wie der Einsatz von Concept Maps die Medienkompetenz stärken kann.
Der Vortrag zeigt auch praktische Anwendungsbeispiele.
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In einem Beitrag „Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen“ der Kanzlei IPCL Rieck & Partner wird hierauf näher eingegangen. Der Beitrag wendet sich nicht direkt an Schulen, sondern eher an Hochzeitsfotografen.
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Abbildung 1: 7 Tipps für Fotografen
„Für jegliche Fotografie mit der Möglichkeit auf personenbezogene Bilder kann in Zukunft ein umfangreiches Einwilligungs-Regelwerk unerlässlich werden. Betroffene, also auf den Fotos abgebildete Personen, müssen gemäß der DSGVO umfassend darüber aufgeklärt werden, was mit den personenbezogenen Daten (= Fotos) geschieht. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bei Erstellung einer solchen DSGVO-sicheren Einwilligungserklärung dürfte unerlässlich sein.“ 1
Jörg Heinrich hat es in seinem Beitrag „Vorsicht Kamera“ drastischer ausgedrückt.
„Böswillig könnte man sagen: Wer eine Personengruppe mit der Spiegelreflex Baujahr 1973 fotografiert und alle Abgebildeten danach um die Ecke bringt, ist juristisch auf der sicheren Seite – zumindest in Sachen Foto.“ 2
In diesen beiden Artikeln wird meiner Meinung nach sehr deutlich gezeigt, dass Schulen, Verein etc. von dem deutschen Gesetzgeber alleine gelassen werden. An statt klare Regelungen zu treffen wartet man lieber auf die Klärung von Gerichten.
Sehen wir demnächst nur noch Schulhomepage oder Blogbeiträge ohne Fotos? Wie gehen wir mit einem „Tag der Offenen Tür“ oder ähnlichem um?
Hier ist eine Behördliche Stellungnahme aus Hamburg zum Fotografieren in der Öffentlichkeit und der #DSGVO.
„Solange der deutsche Gesetzgeber nicht tätig wird, ist die Lösung aus Hamburg zu empfehlen. Pauschal gesagt heißt das, dass Aufnahmen, die zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken gefertigt werden, gerechtfertigt sind und eine Informationspflicht nicht besteht.
Die gute Nachricht für alle Hobbyfotografen unter uns: im Alltag ändert sich also praktisch nichts.“
Ein praktischer Helfer für die Erstellung von „Datensparsamen“ Fotos liefert der Beitrag Fotos vom Pfingstlager – so klappt’s mit dem Datenschutz. 4
„Panoramafreiheit – was darf man fotografieren und welche Gesetze müssen bei der Veröffentlichung beachtet werden?“ Dieser Beitrag beleuchtet alle Facetten die zu beachten sind.
Quelle: 1 Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen. Online verfügbar unter https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html, zuletzt geprüft am 30.04.2018.
2 Vorsicht, Kamera! Online verfügbar unter https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/, zuletzt geprüft am 08.05.2018.
3 Fotografieren im Blitzlicht der DSGVO – Behörde schafft Klarheit. Online verfügbar unter https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/, zuletzt geprüft am 12.05.2018.
4 Neumann, Felix (2018): Fotos vom Pfingstlager – so klappt’s mit dem Datenschutz. https://www.facebook.com/bdkj.bund; Digitale Lebenswelten. Online verfügbar unter http://digitalelebenswelten.bdkj.de/2018/05/17/fotos-vom-pfingstlager-so-klappts-mit-dem-datenschutz/, zuletzt geprüft am 17.05.2018.
5 Panoramafreiheit: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de. Online verfügbar unter https://www.juraforum.de/lexikon/panoramafreiheit, zuletzt geprüft am 12.08.2019.
]]>Der Blogumzug gestaltete sich wieder erwarten relativ einfach.
Jetzt kommen allerdings einige Dinge, die für mich sehr ungewohnt sind. Will man nach der neuen Datenschutzverordnung bloggen sind einige Funktionen einfach nicht mehr nutzbar.

Schreibt man mit Hilfe des Stiftes „drei mal drei“ als Ziffern mit dem Malpunkt wandelt die Texterkennung das folgendermaßen um:
3.3
Wird das Textwerkzeug benutzt, fehlt der Malpunkt. Ein Ersatz durch das „x“ verwirrt aber die Schüler.
3 x 3 =
Damit man dieses Ergebnis erhält:
3 · 3 =
wird für den Malpunkt, der sogenannte ASCII-Code verwendet, in dem Fall die Tastenkombination Alt + 0183.
Leider funktioniert der ASCII-Code, der zur Erstellung des Malpunktes benutzt wurde, nicht um griechische Schriftzeichen zu erzeugen.
Hier gibt es aber eine andere Möglichkeit, mit der man sich behelfen kann.
Suchen Sie die Windows Zeichentabelle. Sie können über Start -> Suchen -> Windows Zeichentabelle direkt danach suchen. Der andere Weg ist, dass Sie über Start -> Windows-Zubehör –> Systemtools die Windows Zeichentabelle aufrufen.

Abbildung 1: Öffnen der Windows Zeichentabelle
In der Zeichentabelle wählen Sie eine Schriftart aus, z.B. Arial. Im Anschluss suchen Sie den griechischen Zeichensatz.

Abbildung 2: Smart Notebook Software und die Windows Zeichentabelle werden geöffnet
Wählen Sie den kleinen griechischen Buchstaben Alpha aus. Klicken Sie zunächst auf Auswählen und anschließend Kopieren.
Wechseln Sie zu einer geöffneten Notebook Datei und fügen Sie über Bearbeiten -> Einfügen Ihre Zwischenablage ein.

Abbildung 3: Einfügen der Zwischenablage in die Smart Notebook Software
Der Buchstabe Alpha ist nun in die Notebookseite eingefügt und kann an entsprechender Stelle verwendet werden.

Abbildung 4: Das griechische Alpha ist in die Smart Notebook Software eingefügt worden
Mit der freien Software Open Office funktioniert es ähnlich. Bei dieser Software muss man allerdings zunächst die Formel mit Open Office Math erstellen, diese anschließend in Open Office Writer einfügen und von dort aus kopieren. Dieser Weg ist leider viel umständlicher.
Ein lieber Kollege hat mir vor ein paar Tagen eine E-Mail gesendet und mich auf folgendes Aufmerksam gemacht:
Dieser Tipp funktioniert allerdings nur in Windows 10:
Mit der Tastenkombination „Windows-Taste“+“.“ öffnest du den Emoji-Bereich. Hier gibt es auch einen Reiter für griechische Buchstaben und Sonderzeichen. Einfach das gewünschte Symbol anklicken und es wird an der aktuellen Cursor-Position eingefügt.
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